Sozialrechtsberatung für Geflüchtete

SozialrechtsberatungUnsere Beratung zu sozialrechtlichen Themen richtet sich schwerpunktmäßig an Menschen im laufenden Asylverfahren, an Menschen, die bereits als Geflüchtete i.S.d. Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannt worden sind, denen subsidiärer Schutz gewährt wird oder die dem Resettlement-Programm nach § 23 Abs. 4 AufenthG unterfallen.

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Wir beraten Sie insbesondere gerne zu:

  • Fragen zu Ihren Sozialleistungen vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Jobcenter oder Sozialamt. Dabei kann es um allgemeine Fragen gehen oder darum, dass Sie mit einem Brief der Behörde („Leistungsgewährung“, „Leistungsbescheid“; „Leistungskürzung“, Höhe der Leistung etc.) nicht einverstanden sind.
  • Fragen zu Ihrer Unterkunft, Wohnung, Heizung oder Strom. Dabei kann es darum gehen, dass Sie und/oder Ihre Familie besondere Bedürfnisse haben, die durch Ihre aktuelle Unterkunft nicht abgedeckt werden oder um Fragen zur Übernahme von Miet-/ Heizungs- / oder Stromkosten.
  • Fragen zu der Krankenkasse oder dem Kindergeld (Familienkasse).
  • Kostenübernahme für besondere Anschaffungen, wie beispielsweise die Anschaffung medizinischer Masken oder technischer Geräte für das Homeschooling Ihrer Kinder.

Unser Büro ist in der Flüchtlingskirche, Wassertorstraße 21a, 10969 Berlin. Termine für eine Beratung vor Ort vereinbaren wir derzeit nur nach vorheriger Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon.

Die Beratung kann auf Deutsch, Englisch und Französisch stattfinden. Eine Sprachmittlung für andere Sprachen ist ggf. nach vorheriger Absprache möglich.

Die Sozialrechtsberatung für geflüchtete Menschen ist Teil des Projekts „Rechte stärken! Behördenunbhängige Rechtsberatung“, das in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Berlin-Mitte e.V. und der Gesellschaft für interkulturelles Zusammenleben gGmbH durchgeführt wird. Außerdem fungiert die Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. als ideele Partnerin, in dessen Räumenebenfalls Beratungen stattfinden.

Das Projekt (AM19 BE5241) läuft vom 01.10.2020 bis zum 30.06.2022.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert.

Weitere Informationen finden Sie hier